Erklärung zur Barrierefreiheit
- Einleitung
Der https://www.cannabizoo.de/ Online-Shop, der auf der Upgates-Plattform betrieben wird (im Folgenden als "E-Shop" bezeichnet), verpflichtet sich, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 424/2023 Slg. über die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen und der Richtlinie (EU) 2019/882 (Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit) barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung gilt für die aufgeführten Domains und ihre Sprachversionen, da sie dieselbe Technologieplattform und gemeinsame Grundsätze für die Barrierefreiheit haben. Das gemeinsame Ziel ist es, die Zugänglichkeitsregeln der Norm WCAG 2.1 Level AA einzuhalten, damit der E-Shop von jedem Benutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, vollständig genutzt werden kann (wir werden die Aktualisierung von EN 301 549 auf WCAG 2.2 berücksichtigen, sobald sie in der nächsten Überarbeitung der Erklärung harmonisiert ist).
- Status der Barrierefreiheit
Die E-Shop-Website entspricht bereits weitgehend den Anforderungen des oben genannten Gesetzes und der Norm WCAG 2.1 AA, ist jedoch noch nicht zu 100% konform. Mit anderen Worten, die Website ist teilweise barrierefrei – die überwiegende Mehrheit der Inhalte und Funktionen ist barrierefrei zugänglich, aber einige Elemente erfüllen noch nicht alle Anforderungen. Wir arbeiten intensiv an den festgestellten Mängeln. Der Betreiber des E-Shops verbessert kontinuierlich die Zugänglichkeit von Text- und Bildinhalten (insbesondere durch das Hinzufügen alternativer Bildunterschriften) und überwacht die korrekte Verwendung der Seitenstruktur. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit dem Plattformanbieter Upgates zusammen, um die technischen Einschränkungen des Systems zu beseitigen, die bisher eine vollständige Compliance verhindert haben.
- Verwendete Bewertungsmethode
Die Zugänglichkeit des E-Shops wurde durch eine Kombination aus automatisierten Tests und Expertenbewertungen (WAWE, Pa11y, Lighthouse) bewertet. Wir haben Tools zur automatischen Überprüfung der Barrierefreiheit verwendet. Ergänzt wurden diese Tests durch eine interne (direkte) Überprüfung des Standorts. Die Bewertung wurde anhand von Stichproben der E-Shop-Seite durchgeführt. Die Erklärung stützt sich auf eine eigene Bewertung, die bis zum 23.6.2025 durchgeführt wurde.
- Unzugängliche Inhalte
Trotz unserer Bemühungen gibt es einige bekannte Bereiche auf den Websites, die noch nicht vollständig zugänglich sind:
- Einigen Bildern oder Symbolen auf der Website fehlt eine entsprechende alternative Textbeschreibung. Das bedeutet, dass diese grafischen Elemente z.B. für Nutzer von Screenreadern nicht verständlich sein können, weil sie keine textuellen Informationen über ihre Bedeutung enthalten. In der Praxis handelt es sich dabei um Einzelfälle von dekorativen Symbolen oder Bildern, bei denen eine alternative Bildunterschrift hinzugefügt wird.
- Bei einigen Formularelementen und Schaltflächen fehlen eindeutige Beschriftungen oder Markierungen. Benutzer, die Hilfstechnologien verwenden, können Schwierigkeiten haben, den Zweck eines bestimmten Feldes oder einer bestimmten Schaltfläche zu bestimmen (z. B. wird ein Feld für die Eingabe einer E-Mail in einem Newsletter möglicherweise nicht korrekt identifiziert oder eine Schaltfläche zum Senden eines Formulars hat keine Textbeschriftung). Diese Mängel werden derzeit im Rahmen der Änderungen an der Plattform behoben.
- Einige Seiten binden externe Elemente (z.B. Werbe- oder Analysemodule) in Form eines iFrames ein, die keinen inhaltlich beschreibenden Titel haben. Darüber hinaus wurden kleinere technische Fehler in der Codestruktur, wie z.B. doppelte Elementkennungen, gefunden. Diese technischen Mängel können in einigen Fällen die Barrierefreiheit beeinträchtigen (z. B. die Navigation für assistierende Technologien auf der Seite erschweren). Wir arbeiten daran, dass diese Elemente auch in Zukunft vollständig mit den Barrierefreiheitsregeln konform sind.
Diese Mängel resultieren hauptsächlich aus den aktuellen technischen Einschränkungen der Upgates-Plattform, auf der der E-Shop läuft. In Zusammenarbeit mit dem Plattformhersteller werden bereits Änderungen am System vorgenommen und diese Hindernisse schrittweise beseitigt.
- Kontakt-Feedback
Wir bitten alle Besucher unserer Website um Feedback. Wenn Sie bei der Nutzung des E-Shops auf ein Problem mit der Barrierefreiheit stoßen, Schwierigkeiten bei der Steuerung einer Funktion haben oder Inhalte in alternativer Form zur Verfügung stellen müssen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir kümmern uns um Ihre Anregungen und Wünsche und tun alles, um Ihnen zu helfen.
- E-Mail zum Melden von unzugänglichen Inhalten: accessibility@cannab2b.cz
- Vollstreckungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde bei der Digital and Information Agency (DIA) einreichen:
Na Vápence 915/14
130 00 Prag 3,
E-Mail: pristupnost@dia.gov.cz,
- Fazit
Der E-Shop-Betreiber ist sich der fundamentalen Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit bewusst und verpflichtet sich, seine E-Shops für alle Nutzer kontinuierlich zu verbessern. Wir überprüfen und aktualisieren regelmäßig den Inhalt und die Funktionen der Websites, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Standards und Empfehlungen entsprechen.
Diese Website wurde vor dem 28. Juni 2025 gestartet und profitiert derzeit von einer Übergangsfrist als Dienstleister gemäß § 28 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 424/2023 Slg. über die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen. Der Service entspricht daher teilweise den Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 AA. Auf der Grundlage eines internen Plans beseitigen wir die identifizierten Hindernisse schrittweise und gehen davon aus, dass wir die vollständige Einhaltung bis spätestens 28. Juni 2030 oder früher gemäß dem technischen Anpassungsplan von Upgates erreichen werden.
Unsere Teams arbeiten gemeinsam mit den Entwicklern von Upgates mit Hochdruck daran, die noch bestehenden Barrieren aus dem Weg zu räumen – Ziel ist es, allen Kunden so schnell wie möglich ein vollständig barrierefreies und komfortables Einkaufserlebnis zu ermöglichen.
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt und wird mindestens einmal im Jahr oder früher überarbeitet, wenn es wesentliche Änderungen am technischen Design oder Inhalt der Website gibt.